Ultraschall

Beim Ultraschall, der sogenannten sonographischen Untersuchung, werden insbesondere innenliegende Organe beurteilt. Es kann sich dabei um Organe im Bauchraum oder im Brustkorb handeln. Letzteres wird für den Herzultraschall, den Lungenschall sowie verdächtigte Massen im Bereich des Mediastinums verwendet. Zur Ultraschalluntersuchung des Bauchraums gehören folgende Organe/Gewebe:

  • Harnblase

  • Darmtrakt in Teilen

  • Niere

  • Magen

  • Leber

  • ggf. Milz

  • ggf. Nebenniere

  • ggf. Fettgewebe

  • Gebärmutter, Gebärmutterhals, Eierstock beider Seiten, Scheide

 

Der zu schallende Bereich wird geschoren, damit Haare das Bild nicht beeinflussen. Ausnahme sind hiervon die Kleinnager, die aufgrund ihrer geringen Körpergröße rasch auskühlen würden. Für den Bauchschall liegt das Tier auf dem Rücken, für den Herz-/Brustkorbschall auf der Seite. Sofern ein Patient zu instabil für die oben genannten Lagerungen ist, bleibt es in Bauchlage.

Platzhalter